Aligser Dorf-Flohmarkt
DORF-FLOHMARKT
Sonntag 30.07.2023 von 11-17 Uhr
Wichtige Informationen zum ALISGER DORF-FLOHMARKT
Was ist geplant?
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- Aligser Bürger und der Kleingartenverein Aligse e.V. „Im Wiesengrund„ organisieren in Aligse den zweiten Dorf-Flohmarkt in Form eines Garagen-Flohmarktes.
- Es handelt sich um eine rein private Veranstaltung: Verkauft wird von Privatpersonen aus der eigenen Garage heraus oder einfach mit Verkaufstischen im Vorgarten. Kommerzielle Anbieter sind unerwünscht und nicht zugelassen.
- Ein Garagenflohmarkt macht Spaß und stärkt das nachbarschaftliche Zusammenleben. Er bringt Menschen miteinander in Kontakt!
- Mitmachen können alle Menschen, die sich an unsere Flohmarkt-Regeln halten.
Überblick aller Teilnehmer/Flohmarkstände: ViLeh Das Landhaus und „Aligser Sommergarten “ (Dorfplatz) und im Internet unter www.weihnachtsmarkt-aligse.de
Möchten Sie sich mit einem Stand beteiligen?
- Flohmarktstände sind ausschließlich im Gebiet des Ortsteils Aligse zugelassen. Wer also über ein Grundstück in Aligse verfügt oder wem Platz auf einem solchen Grundstück zur Verfügung steht, der kann mit einem Stand mitmachen. Wer genügend Platz hat, kann gerne auch Freunde und Verwandte fragen, ob sie mitmachen wollen – je größer das Angebot, desto interessanter wird unser Dorf-Flohmarkt!
- Wer bei seinen häuslichen Aufräumarbeiten in der Wohnung, auf dem Dachboden oder im Keller Dinge gefunden hat, die nicht mehr gebraucht werden und die eigentlich noch in Ordnung sind, kann sich am Garagenflohmarkt Aligse beteiligen.
- Die Flohmarktstand-Anbieter/innen betreiben ihre Stände auf privatem Grund als private Veranstaltung auf eigene Haftung/Gefahr und Verantwortung. Sie sind für die Einhaltung der Garagen-Flohmarktregeln verantwortlich!
Wie kann ich mitmachen?
1.Anmeldeformular ausfüllen (ViLeh/LAndschlachterei/Biergarten).
2.Anmeldegebühr (8,- €) bezahlen und roten Ballon mitnehmen.
3.Roten Luftballon am 30.07.2023 gut sichtbar anbringen.
Flohmarkt-Regeln
für Flohmarktstand-Betreiberinnen und –Betreiber
Der Betrieb des Garagenflohmarkt ist eine reine Privatveranstaltung auf privatem Grund. Die Nutzung von öffentlichem Raum ist nicht gestattet (Bürgersteig etc.).
- Teilnehmende haben eigenverantwortlich für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu sorgen (z.B. Vermeidung von Falschparkern usw.)
- Die Verantwortung für die Einhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs Ihres Standes obliegt den Standbetreibern/innen.
- Hängen Sie bitte den roten Ballon gut sichtbar am Eingang zu ihrem Grundstück bzw. zu Ihrem Flohmarktstand aus.
- Kennzeichnen sie das Areal Ihres Grundstücks, welche von Gästen betreten werden dürfen und welche nicht, durch Anbringung von Absperrungen, Seilen oder Flatterband.
- Präsentieren Sie bitte Ihre Waren auf großer Fläche.
Hinweis:
Bei Nichteinhaltung der Flohmarkt-Regeln oder sonstigen erheblichen Störungen der Sicherheit und Ordnung können Sie vom Hausrecht Gebrauch machen oder die Polizei anrufen.